AGB

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AGB-Ulrichs_GmbH

 

Zusammenfassung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ulrichs GmbH

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit der Vermietung von Zelten und zugehörigem Equipment durch die Ulrichs GmbH.

Angebot und Auftragsbestätigung

Angebote der Ulrichs GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung muss schriftlich, per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Bestätigung des Auftrags erfolgt ebenfalls schriftlich.

Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau des Zeltes bzw. der Lieferung des Mietgegenstands und endet nach vollständigem Rückbau oder Rücknahme der gemieteten Gegenstände.

Mietpreise

Die Mietpreise beziehen sich auf die gesamte Mietdauer (Auf- und Abbau). Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn alternative Befestigungsmethoden (wie Ballastierungen) notwendig sind.

Voraussetzungen zum Aufbau

Der Aufbauort muss zum vereinbarten Termin frei von Hindernissen wie Unrat, Schnee oder Eis sein. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass am Stellplatz keine Gefahr durch unterirdische Objekte (Kabelschächte, Tanks etc.) besteht. Bei schlechten Wetterbedingungen kann der Aufbau verschoben werden, ohne dass daraus Ansprüche an den Vermieter entstehen.

Mängel

Alle Zelte und Gegenstände werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Sollte ein Mangel auftreten, ist dieser sofort dem Vermieter zu melden. Der Vermieter sorgt dann für Ersatz oder eine Reparatur.

Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die folgenden Stornogebühren fallen an:

  • Bis zu 3 Monate vor Mietbeginn: 20% der Gesamtsumme
  • Bis zu 1 Monat vor Mietbeginn: 50% der Gesamtsumme
  • Bis zu 10 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtsumme

Haftung

Der Vermieter haftet für normale Abnutzung. Schäden, die durch den Mieter oder Dritte entstehen, trägt der Mieter. Der Mieter darf ohne Genehmigung keine Änderungen oder Reparaturen an den gemieteten Gegenständen vornehmen.

Versicherung

Der Vermieter schließt eine Versicherung gegen Haftpflichtschäden ab. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch nicht vom Mieter eingebrachte Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, eine eigene Haftpflicht- und Sachversicherung abzuschließen, die auch Feuer- und Sturmschäden abdeckt.

Zahlung

Die Miete ist nach Aufbau oder Lieferung der Zelte fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden Zinsen gemäß dem Basiszinssatz berechnet.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Ulrichs GmbH in Hameln.